Klarstellung der Schulpflegschaft der Gesamtschule Mettmann

In den vergangenen Monaten ist es im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Gesamtschule Mettmann und dem Masterplan Schule zu einer öffentlichen Diskussion gekommen. Anlass für diese Klarstellung sind dabei insbesondere öffentlich verbreitete Äußerungen und Darstellungen der Wählergemeinschaft/Fraktion MUT, in denen die Legitimation und Arbeitsweise der Schulpflegschaft der Gesamtschule Mettmann infrage gestellt wurden.

Vor diesem Hintergrund stellt die Schulpflegschaft der Gesamtschule Mettmann Folgendes klar:

Rolle und Legitimation der Schulpflegschaft
Die Schulpflegschaft ist ein gesetzlich vorgesehenes Mitwirkungsgremium nach dem Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Sie vertritt die Interessen der Elternschaft und wird durch gewählte Vertreterinnen und Vertreter gebildet. Die Vorsitzenden der Schulpflegschaft sind ordnungsgemäß gewählt und berechtigt, im Namen der Schulpflegschaft Stellungnahmen abzugeben.

Diese Einordnung wurde auch im Rahmen einer Sitzung des Rates der Stadt Mettmann am 16.12.2025 durch den Bürgermeister öffentlich bestätigt.

Einordnung eines früheren Beschwerdeverfahrens
Im Zusammenhang mit einer früheren öffentlichen Diskussion wurde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, der Bezirksregierung Düsseldorf, eine Beschwerde gegen das Vorgehen der Vorsitzenden der Schulpflegschaft eingereicht.

Nach Prüfung des Sachverhalts hat die Bezirksregierung festgestellt, dass kein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot vorliegt und keine unzulässige politische Werbung erfolgt ist. Weitere Maßnahmen wurden ausdrücklich nicht für erforderlich gehalten.

Austausch mit Beteiligten
Im Sinne einer sachlichen Klärung heben die Vorsitzenden der Schulpflegschaft das Gespräch mit den beteiligten Akteuren gesucht und an einem durch die Stadt moderierten Austausch teilgenommen. In diesem Rahmen wurden die unterschiedlichen Positionen offen dargelegt.

Ein gemeinsames Verständnis über den Umgang mit den öffentlich verbreiteten Darstellungen konnte dabei jedoch nicht erreicht werden. Insbesondere wurden die aus Sicht der Schulpflegschaft unzutreffenden Aussagen bislang nicht angepasst oder zurückgenommen.

Selbstverständnis der Schulpflegschaft
Die Schulpflegschaft versteht sich als demokratisch legitimierte und überparteiliche Interessenvertretung der Elternschaft der Gesamtschule Mettmann. Sie bringt sich auf Grundlage von Rückmeldungen aus den Elternpflegschaften sowie im Rahmen ihrer Aufgaben und Beschlüsse in schulische und schulpolitische Diskussionen ein und beabsichtigt die schulischen Rahmenbedingungen zu verbessern –
ohne dabei eine politische Agenda oder parteiliche Interessen zu verfolgen.

Unterschiedliche Auffassungen zu inhaltlichen Fragen sind Teil eines demokratischen Diskurses und von uns ausdrücklich gewünscht. Nicht akzeptabel sind jedoch falsche Tatsachenbehauptungen, die unsere gesetzliche Legitimation infrage stellen oder unsere Arbeit unzutreffend darstellen. Solche Aussagen schaden dem Ansehen der Schule und beeinträchtigen die Zusammenarbeit.

Umgang mit der öffentlichen Debatte
Aus Sicht der Schulpflegschaft sollte die Diskussion über die Weiterentwicklung der Schullandschaft in Mettmann sachlich, faktenbasiert und respektvoll geführt werden. Eine Infragestellung der Legitimation schulischer Mitwirkungsgremien trägt nicht zu einer konstruktiven Lösung bei.

Ausblick
Die Schulpflegschaft bleibt weiterhin offen für den Dialog mit allen Beteiligten und wird sich auch künftig konstruktiv in den Schulentwicklungsprozess einbringen – im Interesse der Schülerinnen und Schüler sowie der gesamten Schulgemeinschaft.


Für die Schulpflegschaft, die Vorsitzenden

Julia van Boekhold
Jan Roth